Einheitliche Anforderungen
Die Leistungen, die erbracht werden müssen, um ein bestimmtes Abzeichen zu erhalten, sind hierzulande überall die gleichen. Sie sind festgehalten in der „Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen – Retten – Tauchen“. So ist sichergestellt, dass beispielsweise jedes "Seepferdchen" vom Beckenrand springen und mindestens 25 Meter weit schwimmen kann.