§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Eingangsbereiches und der Außenanlagen.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich.
- Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast (Badegast, Saunagast) die Haus- und Badeordnung sowie weitergehende Regelungen (z. B. für Saunen, Solarien, Wasserrutschen) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
- Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
- Eingangsschluss ist 90 Minuten vor Betriebsende. Die Badezone/die Saunalandschaft ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
- Für Freibäder, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kurs- angebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
- Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch im Falle des Verlustes bzw. Abhandenkommens.
- Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
- Wechselgeld und Kassenbeleg sind sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 4 Zutritt
- Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
- Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
- Die Aufenthaltszeit richtet sich nach dem gewählten Tarif. Das Aus- und Ankleiden ist in die Aufenthaltsdauer miteinzurechnen. Bei Überschreiten der Aufenthaltszeit besteht die Pflicht zur Nachzahlung.
- Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände
- Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel
- Datenträger des Zahlungssystems (Transponder oder sonstiges Medium)
- Leihsachen (z. B. Aqua-Schuhe)
so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
- Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist die Begleitung durch einen geeigneten Erwachsenen erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- die Tiere mit sich führen,
- die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
- Bei der Damensauna haben nur weibliche Gäste Zutritt. Dies gilt nicht für Kinder unter 4 Jahren.
§ 5 Allgemeine Verhaltensregeln
- Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
- In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Gast oder deren Begleitperson zu reinigen.
- Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Gäste kommt.
- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
- Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
- Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
- Jeder Gast hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
- Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
- Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
- Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt, im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Die bereitgestellten Aschenbecher sind zu benutzen und die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. Der Konsum von Cannabis ist im gesamten Bereich des Bades (einschließlich des Eingangsbereichs und der Außenanlagen) sowie in einem Umkreis von 100 Metern von dessen Eingangsbereich gesetzlich verboten.
- Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Gast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
- Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
§ 6 Verhalten im Freibad und Freizeitbad
- Der Gast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/ Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/ Datenträgers selbst verantwortlich.
- Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Für Burkinis und vergleichbare Badekleidung müssen nicht-saugende Materialien verwendet werden. Eine nicht adäquate Bekleidung kann im Notfall den Rettungsvorgang behindern.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
- Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Gäste.
- Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Gast hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
- Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
- Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
- Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 7 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
- Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Gäste. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
- Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.
- Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
§ 8 Verhalten in der Saunaanlage
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
- Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
- Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
- Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
- In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
- Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
- In Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.
- Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen mit Ausnahme der Galerie-Sauna nicht getragen werden.
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
- Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
- In Ruheräumen müssen sich die Gäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
- In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten, elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z.B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nicht genutzt werden.
§ 9 Besondere Hinweise für die Saunaanlage
- Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen. Es wird empfohlen, die aushängenden Saunaanleitungen zu befolgen.
- Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist in der Saunaanlage die Begleitung durch einen geeigneten Erwachsenen erforderlich.
- Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Gast besondere Vorsicht.
- Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.
§ 10 Videoüberwachung
- Einige Bereiche des Bades werden mit Videokameras überwacht, um folgende Zwecke bzw. Interessen wahrzunehmen:
- Schutz des Eigentums unserer Gäste
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere Diebstahl und Vandalismus)
- Wahrnehmung des Hausrechts
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von § 4 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
- In den überwachten Bereichen befinden sich Hinweisschilder auf die Videoüberwachung, auf denen die wesentlichen Informationen zur damit einhergehenden Datenverarbeitung aufgeführt sind. Die Kameras sind so angebracht, dass sie im Regelfall leicht wahrgenommen werden können.
- Der Betreiber hat darauf geachtet, keine flächendeckende Videoüberwachung vorzunehmen und nur besonders gefährdete Bereiche (z.B. Schließfächer) von der Videoüberwachung zu erfassen. Der Gast hat jederzeit die Möglichkeit, sich außerhalb überwachter Bereiche aufzuhalten.
- Die Bilder einiger Kameras werden aufgezeichnet. Im Regelfall, d.h. solange keine besonderen Vorkommnisse, etwa Straftaten, aufgezeichnet wurden, werden die Daten nach 72 Stunden automatisch gelöscht. Zugriff auf Videodaten hat lediglich ein beschränkter Mitarbeiterkreis. Eine Übermittlung der Aufzeichnungen an Dritte (z.B. die Polizei) findet nur statt, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
- Nach den gesetzlichen Vorschriften hat der Gast das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) und in bestimmten Fällen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Der Gast hat zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO).
§ 11 Haftung
- Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Gast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
- Als wesentliche Vertragspflichten des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
- Dem Gast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
- Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 Abs. 4 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
- Garderobenschrank-/Wertfachschlüssel: 10 Euro
Datenträger des Zahlungssystems (Transponder oder sonstiges Medium) bei Verwendung im Spaß- und Sportbad: - Erwachsener: 40 Euro
- Kind: 10 Euro
Datenträger des Zahlungssystems (Transponder oder sonstiges Medium) bei Verwendung in der Sauna: - Erwachsener: 50 Euro
- Kind: 10 Euro
Leihsachen (z. B. Aqua-Schuhe): je nach Wert des Gegenstandes
Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
- Garderobenschrank-/Wertfachschlüssel: 10 Euro
§ 12 Schlussbestimmungen
- Sonderaushänge und Ergänzungen dieser Haus- und Badeordnung sind zu beachten.
- Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren i.S.d. § 36 VSGB ist nicht verpflichtend. Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten direkt an uns, da wir hier an Schlichtungsverfahren vor Schlichtungsstellen nicht teilnehmen.
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Badleitung entgegen.